Handelsregister · HRB 204957

Chronologischer Auszug

SCHULDENSTOPPER gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Göttingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SCHULDENSTOPPER gemeinnützige
Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)

b)
Uslar
Geschäftsanschrift:
Neustädter Platz 36, 37170 Uslar

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Verbraucherberatung.
Der Satzungszweck wird insbesondere
durch die Förderung, direkte oder
mittelbare Erbringung von Leistungen der
Schuldnerberatung verwirklicht, auch als
geeignete Stelle gemäß § 305 InsO,
insbesondere durch die Unterstützung bei
Verhandlungen mit Gläubigern und Hilfe bei
der Durchführung des Verfahrens zur
Vorbereitung der Verbraucher- und
Regelinsolvenz.
Der Satzungszweck wird auch verwirklicht,
wenn die Gesellschaft:
Mittel für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts
beschafft; die Beschaffung von Mitteln für
eine unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaft des privaten Rechts setzt
voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt
ist,
ihre Mittel teilweise einer anderen ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts
zur Verwendung zu steuerbegünstigten
Zwecken zuwendet,
ihre Überschüsse der Einnahmen über die
Ausgaben aus der Vermögensverwaltung,
ihre Gewinne aus den wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieben ganz oder teilweise und
darüber hinaus höchstens 15 Prozent ihrer
sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 zeitnah zu
verwendenden Mittel einer anderen
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts
zur Vermögensausstattung zuwendet. Die
aus den Vermögenserträgen zu
verwirklichenden steuerbegünstigten
Zwecke müssen den steuerbegünstigten
satzungsmäßigen Zwecken der
zuwendenden Körperschaft entsprechen.
Die nach dieser Nummer zugewandten
Mittel und deren Erträge dürfen nicht für
weitere Mittelweitergaben im Sinne des
ersten Satzes verwendet werden,
Arbeitskräfte anderer Personen,
Unternehmen, Einrichtungen oder einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts
für steuerbegünstigte Zwecke zur
Verfügung stellt,
ihr gehörende Räume einer anderen
ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft
oder einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts zur Nutzung zu
steuerbegünstigten Zwecken überlässt,
gesellige Zusammenkünfte veranstaltet, die
im Vergleich zu ihrer steuerbegünstigten
Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung
sind.
Die Gesellschaft ist zur Erreichung des
Satzungszwecks befugt, Einrichtungen,
Projekte und andere Gesellschaften zu
gründen und zu betreiben, mit diesen zu
kooperieren, diese mit der Erbringung von
Leistungen zu beauftragen, sich an diesen
zu beteiligen oder diese zu erwerben.
Ferner ist die Gesellschaft zur Erreichung
des Satzungszwecks befugt, Grundstücke
oder Räumlichkeiten anmieten oder zu
erwerben, um diese für satzungsgemäße
Aufgaben zu nutzen oder zur Nutzung zu
vermieten oder zu überlassen; Aufträge zur
Entwicklung von Leistungen entsprechend
dem Satzungszweck zu vergeben und
Projekte und Organisationseinheiten
bewerten lassen.
Die Gesellschaft kann Räumlichkeiten einer
anderen steuerbegünstigten Körperschaft
zur Benutzung für deren steuerbegünstigte
Zwecke überlassen. Die aufgeführten
Zwecke müssen nicht alle jeweils im
gleichen Maße verwirklicht werden.
Die Förderung der genannten
Satzungszwecke schließt die Verbreitung
der Ergebnisse durch geeignete
Öffentlichkeitsarbeit ein.
1.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Töpler, Nadine, Uslar, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Filler, Christoph, Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2016
a)
07.12.2016
Winterfeld
2b)
Geschäftsanschrift:
Zollstock 17, 37081 Göttingen

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar mildtätige und gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.

(1) Zweck der Gesellschaft ist
- die selbstlose Unterstützung von
Personen, die in Folge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustandes auf
die Hilfe anderer angewiesen oder
wirtschaftlich i.S.d. § 53 Satz 1 Nr. 2 AO
hilfsbedürftig sind;

- die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs.
2 Nr. 4 AO);

- die Förderung der Berufsbildung (§ 52
Abs. 2 Nr. 7 AO);

- die Förderung des Wohlfahrtswesens (§
52 Abs. 2 Nr. 9 AO);

- die Förderung von Verbraucherberatung
(§ 52 Abs. 2 Nr. 16 AO).

Die Satzungszwecke werden verwirklicht,
insbesondere durch

- die Erbringung von Leistungen zur
Unterstützung der sozialen Integration,
Hilfen für die Persönlichkeitsentwicklung, zu
einer eigenverantwortlichen Lebensführung
und Eingliederung für Menschen und aller
damit in Zusammenhang stehender
Tätigkeiten, insbesondere durch Leistungen
der Eingliederungshilfe gem. 2. Teil SGB IX
und Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten gem. § 67 ff. SGB
XII;

- Leistungen der Jugendhilfe gem. § 2 SGB
VIII;

- Angebote der Aus-, Weiterbildung,
Rehabilitation, Teilhabe und fachpraktischer
Tätigkeit im Rahmen von
Beschäftigungsprojekten, durch die die
Chance auf soziale Eingliederung
verbessert wird, und alle damit im
fachlichen Zusammenhang stehenden
Tätigkeiten und Dienstleistungen;

- die ideelle Förderung und finanzielle
Unterstützung von hilfsbedürftigen
Personen i. S. d. § 53 AO, wenn diese der
Unterstützung zur Sicherung des
Lebensunterhalts oder zur Befriedigung der
Grundbedürfnisse (z.B. Nahrung, Kleidung,
Bildung, Ausübung einer Tätigkeit,
Mobilität, Freizeitgestaltung, Behausung
und angemessene Ausstattung sowie
Fürsorge und Geselligkeit) oder im Falle
einer Notlage bedürfen;

- Förderung der Wohnraumversorgung von
Menschen, denen aufgrund sozialer
Schwierigkeiten oder infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustandes die Beschaffung von Wohnraum
erschwert ist. Zur Erreichung dieser
Zwecke ist die Gesellschaft befugt, eigene
oder fremde Grundstücke, Gebäude und
Räumlichkeiten zu bauen, anzumieten, zu
kaufen, zu verwalten, zu bewirtschaften, zu
vermitteln, zur Nutzung zu vermieten oder
zu überlassen, zu betreuen sowie sich an
der Entwicklung von Wohn- und
Sozialprojekten zu beteiligen und die in
diesem Bereich anfallenden Arbeiten
auszuführen. Die Befugnis bezieht sich
auch auf Folgeeinrichtungen und
Funktionsräume wie Gemeinschaftsräume
und Gewerberäume für Einrichtungen und
Dienstleistungen;

- die direkte oder mittelbare Erbringung von
Leistungen der Schuldnerberatungen auch
als geeignete Stelle gem. § 305 InsO,
insbesondere durch die Unterstützung bei
Verhandlungen mit Gläubigern und Hilfe bei
der Durchführung des Verfahrens zur
Vorbereitung der Verbraucher- und
Regelinsolvenz.

(2) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
insbesondere auch unmittelbar durch das
planmäßige Zusammenwirken mit
folgenden steuerbegünstigten
Körperschaften:

- Neue Wege Neue Chancen gGmbH,
Göttingen

- NEUE HILFEN gemeinnützige UG
(haftungsbeschränkt), Göttingen
- NEUE WERKE gemeinnützige UG
(haftungsbeschränkt), Göttingen

- NEUE RÄUME für Menschen
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt),
Göttingen

- Soi - Förderverein für Soziale
Innovationen e.V., Göttingen

- Neue Wege Neue Chancen Stiftung,
Göttingen.

(3) Zweck der Kooperation ist insbesondere
die Sicherstellung und Gewährleistung
eines koordinierten umfassenden Angebots
von Unterstützungsleistungen für den
einzelnen hilfsbedürftigen Menschen im
Sinne des § 53 AO. Das planmäßige
Zusammenwirken im Rahmen der
Kooperation erfolgt dabei insbesondere
durch

- die Abstimmung und Koordinierung der
erforderlichen Unterstützungsleistungen im
Einzelfall;

- die fachliche sozialpädagogische
gegenseitige Unterstützung bei der
Erbringung der erforderlichen
Hilfestellungen gegenüber den
hilfsbedürftigen Menschen;
- die Beschaffung von Mitteln zur
finanziellen Unterstützung von
hilfsbedürftigen Menschen und von
Kooperationspartnern im Rahmen der
gemeinsamen Zweckerfüllung;

- die Koordinierung und Zentralisierung von
Verwaltungs- IT- und
Telekommunikationsleistungen,
insbesondere der Vertragsgestaltung und
Abrechnungsmodalitäten gegenüber den
Kostenträgern, Vertragspartnern,
Dienstleistern und
Dienstleistungsempfängern, Buchhaltung,
Personalwesen, Vertragsmanagement und
weiterer Verwaltungstätigkeiten;

- die Entwicklung, den Betrieb, den Erwerb
bzw. die Beteiligung an Wohnprojekten und
sozialen Einrichtungen; auch mittels
Nutzung, Bau, Anmietung oder Kauf von
eigenen oder fremden Grundstücken,
Gebäuden oder Räumlichkeiten oder
Gründung einer Körperschaft und Erteilung
von Aufträgen zur Entwicklung und
Erbringung von Leistungen;

- die Nutzungsüberlassung von Räumen,
die Überlassung von Sachmitteln und die
gegenseitige personelle Unterstützung im
Rahmen der gemeinsamen Zweckerfüllung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes in § 2
beschlossen.

Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15
(Schlussbestimmungen) beschlossen.
a)
10.05.2023
Ahrend
3b)
Geschäftsanschrift:
Neustädter Platz 36, 37170 Uslar
a)
02.06.2023
Ahrend

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.