Handelsregister · VR 6793

Registerinformationen

Schul-Kinder-Betreuung-Idstein - S.K.B.I. e.V. · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schul-Kinder-Betreuung-Idstein - S.K.B.I. e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Idstein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 6793
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
11.08.2025
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Beate Brunzel

Idstein

Vorstand

Sandra Schmidt-Hack

Idstein

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden und der/dem 2. Vorsitzenden.
  • Anmeldung Blatt 1; 10 Sonderband
  • Beschluss Blatt 2-5; 11 - 14 Sonderband
  • Satzung Blatt 6-9; 16-18 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 20 Sonderband
  • Beschluss Blatt 21-22 Sonderband
  • Satzung Blatt 23-24 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 28 Sonderband Beschluss Bl. 30 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 32 Sonderband Beschluss Bl. 33-36 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 37-38 Sonderband Beschluss Bl. 39-42 Sonderband
  • Beschluss Blatt 28 - 30 d.A., 43 - 45 Sonderband
  • Beschluss Bl. 46 - 47 Sonderband

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 20.06.2013 mit Änderungen vom 19.09.2013
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 204/2025) vom 06.05.2025 mit Änderungsbeschlüssen vom 12.05.2025, 22.05.2025 sowie 28.05.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Vereins nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 204/25) vom 01.08.2025 ist über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Verein ist aufgelöst. Gemäß §§ 42 Absatz 1, 75 Absatz 1 BGB von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.