Handelsregister · HRB 209131
Chronologischer Auszug
Schuhhaus Steffens-Springer GmbH · Amtsgericht Tostedt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schuhhaus Steffens-Springer GmbH b) Armstorf Geschäftsanschrift: Hauptstraße 37, 21769 Armstorf c) Der Einzelhandel mit Schuhen, Lederwaren und Textilien. | 25.000,00 EUR | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. b) Bestellt als Geschäftsführer: Steffens-Springer, Anne, Armstorf, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2021 | a) 20.12.2021 Jahn | |
| 2 | Stammkapital geändert, nun 25.001,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR beschlossen. | a) 03.01.2022 Büttner | |||
| 3 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2022 hat die Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 4 (Geschäftsführung, Vertretung) sowie die Aufnahme von § 5 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Infolge der Aufnahme von § 5 wird der bisherige § 5 (Schlussbestimmungen) zu § 6. | a) 01.03.2022 Büttner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.