Handelsregister · HRB 105165
Chronologischer Auszug
Schuhhaus Pröbstl GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schuhhaus Anton Pröbstl GmbH b) Weilheim c) Einzelhandel, insbesondere Handel mit Schuhen. | 120.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Rußwurm, Kurt, Kaufmännischer Angestellter, Weilheim mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.02.1994 zuletzt geändert am 22.11.1994 | a) 07.11.2001 Richter b) Tag der ersten Eintragung: 21.02.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8 So. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Pütrichstr. 1, 82362 Weilheim | a) 31.05.2011 Glashauser | ||||
| 3 | a) Schuhhaus Pröbstl GmbH b) Weilheim i.OB. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 6 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. § 11 (Bekanntmachungen) wurde aufgehoben. | a) 12.12.2012 Timm |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.