Handelsregister · HRA 500534
Chronologischer Auszug
Schuhhaus Kaufmann GmbH & Co. KG. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schuhhaus Kaufmann GmbH & Co. KG. b) Pforzheim | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Kaufmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Pforzheim | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: Kaufmann, Karl Georg, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, Einlage: 450.000,00 DEM. Kommanditist: Kaufmann, Aenne, geb. Lange, Geschäftsteilhaberin, Pforzheim, Einlage: 150.000,00 DEM. | a) 24.08.2006 Dietrichkeit b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.08.2006. Tag der ersten Eintragung: 25.04.1963 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 28.12.2007 (3 IN 331/07) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. | a) 09.01.2008 Kretzler | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 01.03.2008 (3 IN 331/07) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Pforzheim, 3 IN 331/07) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen. | a) 27.05.2008 Kretzler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.