Handelsregister · HRB 111018 früher Amtsgericht Vechta

Registerinformationen

Schuhhaus Fangmann GmbH · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schuhhaus Fangmann GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Dinklage
Geschäftsanschrift
Am Kirchplatz 8, 49413 Dinklage

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 111018 früher Amtsgericht Vechta
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
07.05.2025
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Schuhhandelsgeschäftes sowie Vornahme aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Maria Fangmann

Dinklage

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 13.04.1995
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 17.07.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Gesellschaftskapital) zu ändern und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 15.06.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2372 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 20.10.2005.
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.