Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden, wobei jeder jeweils allein vertretungsberechtigt ist. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 3.000,-- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Beirat seine Zustimmung schriftlich erteilt. Für das Gesamtjahr dürfen die Ausgaben außerhalb des Haushaltsplanes 3.000,-- DM ohne Beiratszustimmung nicht übersteigen .
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Guido Wandschneider
Hockenheim
Vorstand
Karl Daffner
Hockenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.01.1994
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 27.07.1995
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