Handelsregister · VR 30253

Chronologischer Auszug

Schützenverein Waldwinkel Brand. e.V. · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Waldwinkel Brand. e.V.

b)
Brand/Maitenbeth
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche
Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
1000,- DM ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Schützenmeister:
Kitzeder, Franz, Landwirt, Rechtmehring
2. Schützenmeister:
Lentner, Anton, Höhenberg, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 09.10.1981
a)
20.01.2006
Posch

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.05.1982.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
2. Schützenmeister:
Lentner, Anton, Höhenberg, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
1. Schützenmeister:
Dapperger, Johann, Maitenbeth, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
2. Schützenmeister:
Kitzeder, Franz, Rechtmehring, *XX.XX.XXXX
a)
25.10.2007
Ratay

b)
SBBl. 5, HBBl. 47
3b)
Ausgeschieden:
2. Schützenmeister:
Kitzeder, Franz, Rechtmehring, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
2. Schützenmeister:
Schefthaler, Franz, Rechtmehring, *XX.XX.XXXX
a)
12.01.2016
Zankl

b)
SBBl. 6, HBBl. 52
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Ankauf
und Verkauf von Immobilien, Aufnahme von Krediten,
dingliche Belastungen auf vereinseigenem
Grundvermögen und Verpfändung von Vereinsvermögen
bedarf es einer Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.01.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.02.2020
Zankl

b)
SBBl.7, HBBl. 54

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.