Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der 1. oder 2. Vorsitzende sein muß, vertreten den Verein gemeinsam.
Satzung Blatt 43 - 47 der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 14.01.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.09.2006.
Von Amts wegen berichtigt:
Satzung
Satzung vom 12.09.1970 zuletzt geändert am 23.01.1988
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.