Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der 1. Kassenwart. Je zwei von ihnen vertreten gemeinsam.
Satzung Blatt 71 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 20.12.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2006.
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Satzung
Satzung vom 07.05.1983
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2008 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Ferner hat die Mitgliederversammlung vom 17.04.2010 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze), § 12 (Amtsdauer des Vorstands) und § 21 (Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.