Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 128 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 26.09.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2006.
Änderungsbeschluss Bl. 150 ff. d.A.
Fall 4
Neufassung der Satzung Blatt 185 ff. der Akten
Beschluss Blatt 184 ff. der Akten
Fall 5
Satzung Blatt 195 ff. der Akten
Beschluss Blatt 192 ff. der Akten
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung
Satzung vom unbekannten Datums
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2014 hat eine Neufassung der Satzung mit Änderungen insbesondere in § 1 (Name und Sitz des Vereins), in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze), in § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), in § 7 (Beiträge der Mitglieder), in § 8 (Vorstand), in § 9 (Der erweiterte Vorstand), in § 10 (neu eingefügt) (Fanfarenzug), in § 13 (Generalversammlung) und in § 15 (Beschlussbestimmungen) beschlossen. § 17 (Daten und Datenschutz) wurde ebenfalls neu eingefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze) und in § 16 (Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.