Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Vorstand gemäß § 26 BGB faßt seine Beschlüsse zusammen mit dem Hauptvorstand, bestehend aus: erstem Vorsitzenden, zweitem Vorsitzenden, erstem Schatzmeister, erstem Schriftführer, erstem Schießmeister und Jugendwart. Der Hauptvorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von einem der beiden Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern und beschließt mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des die Sitzung leitenden Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 19.08.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 5
Fall 6
Satzung
Satzung vom 10.09.1984 zuletzt geändert am 18.03.1995
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6, 10 und 13 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.