Jeder Vorsitzende (Schützenmeister) ist allein vertretungsberechtigt. Für Ausgaben über 2500 Euro sowie für den Verkauf vereinseigener Sachen über 500 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Grad
Berngau
Vorstand
Verena Moosburger
Berngau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.03.1965 zuletzt geändert am 20.02.1999
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2003 hat die Änderung des § 2 (Zweck des Vereins) und des § 12 (Schützenmeisteramt) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2005 hat erneut die Änderung des § 12 (Schützenmeisteramt) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2010 hat die Änderung des § 2 Abs. 7 -neu- (Zweck des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.04.1965. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 98-108 SB;
Satzungsänderungen und Beschlüsse SB Bl. 6 und 9
Protokoll Bl. 33ff SB; Satzung Bl. 40ff SB;
Protokoll Bl. 43 ff. SB;
Protokoll Bl. 52ff SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Schützenmeister und dem 2. Schützenmeister.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.