Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzende, der 1. Schriftführer und der Kassenwart. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zu Rechtsgeschäften im Werte von mehr als 5.000,- DM, zu Kauf und Verkauf von Grundstücken und zur Darlehnsaufnahme die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Euteneuer
Herdorf
Vorstand
Thomas Helsper
Wilnsdorf
Vorstand
Imre Helsper
Neunkirchen
Vorstand
Dirk Meyer
Neunkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist am 19.02.1972 errichtet. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 09.07.1982 wurde die Satzung neugefasst und vom 03.12.1982 in § 15 (Einberufung der Mitgliederversammlung) geändert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 11.11.1983 wurde die Satzung in § 6 Abs. 1 (Anfall des Vereinsvermögens) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 04. Februar 2017 hat die Änderung der Satzung in § 6 beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 94-99
Beschluss Blatt 83,87
Beschluss Blatt 109
Tag der ersten Eintragung: 16.02.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.08.2004.
Satzung Bl. 237 ff. d.A.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.