Handelsregister · VR 4214

Chronologischer Auszug

Schützenverein Steina 1964 · Amtsgericht Marburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Steina 1964

b)
Willingshausen-Steina
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Hoos, Friedhelm, Willingshausen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Hooß, Udo, Willingshausen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.02.1997
a)
26.01.2006
Schütz

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.03.1998
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 6 - 7 d. A.
2a)
Amtsbezeichnungen geändert, nun:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

b)
Amtsbezeichnung geändert, nun:
Vorsitzender:
Hoos, Friedhelm, Willingshausen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Hooß, Udo, Willingshausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
26.02.2019
Unzeitig

b)
Fall 3

Satzung Blatt 14, 15 Sonderband
3b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Hooß, Udo, Willingshausen, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Rabich, Uwe, Willingshausen, *XX.XX.XXXX
a)
30.05.2023
Unzeitig

b)
Fall 4
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Der
Zweck des Vereins) sowie 7 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
19.07.2023
Unzeitig

b)
Fall 5

Satzung Blatt 22 - 24
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.