Der Verein wird durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden allein vertreten. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 2.500,00 EUR verpflichten, bedürfen im Einzelfall der Zustimmung des "erweiterten Vorstandes". Verpflichtungen von mehr als 5.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Henning Heers
Obernholz
Vorstand
Olaf Lilje
Obernholz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.09.1973 zuletzt geändert am 26.01.2002
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2013 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vorstand/allgemeine Vertretung) und § 26 (Erringung der Königswürde) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit), § 15 (Vorstand), § 29 (Auflösung) und § 30 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name,Sitz), 2 (Vereinszweck,Gemeinnützigkeit), 5 (Mitglieder), 9 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Vorstand), 17 (Pflichten des Vorstandes), 18 (Pflichten des erweiterten Vorstandes), 20 (Ordentliche Mitgliederversammlung) und 30 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Freitext
Beschluss Bl. 161-163 d. A. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.01.2006.
Satzung Blatt 217 ff. der Akten
Fall 3
Fall 4
Protokoll Band II Blatt 16 ff, Satzung Blatt 25 ff. der Akten.
Fall 5
Protokoll Blatt 52-60, Satzung Blatt 61-71 der Akten; Fall 6
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.