Handelsregister · VR 120141
Chronologischer Auszug
Schützenverein Stavern e. V. · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützenverein Stavern b) Stavern | a) Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. b) Vorstand: Eikens, Paul, Stavern, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 19.05.1970 | a) 06.09.2006 Schröder b) Satzung Blatt 2-4 der Akten Tag der ersten Eintragung: 23.06.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 390 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 06.09.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Eikens, Paul, Stavern, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Wessels, Andres, Stavern, *XX.XX.XXXX | a) 12.05.2017 Brockfeld | ||
| 3 | a) Schützenverein Stavern e. V. | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden/Oberst, dem. 2. Vorsitzenden/Kommandeur und dem Schriftführer/Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: 1.Vorsitzender/Oberst: Wessels, Andreas, Stavern, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2.Vorsitzender/Kommandeur: Knoll, Martin, Stavern, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer/Kassenwart: Kleefeld, Michael, Stavern, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde die allgemeine Vertretungsregelung (§ 10 Vorstand gem. § 26 BGB) geändert. | a) 14.12.2021 Bolte b) Satzung Blatt 72-78 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.