Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 5.000,00 DEM verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. Bei Verpflichtungen von mehr als 10.000,00 DEM muss die Mitgliederversammlung beschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Jürgen Meyer
Obernholz
Vorstand
Jens Bauke
Obernholz-Schweimke
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.08.1959 zuletzt geändert am 01.02.1992
Freitext
Satzung Bl. 132-143 d. A. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.01.2006.
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.