Handelsregister · VR 150279
Chronologischer Auszug
Schützenverein Schandelah "Am Sandbach" von 1963 e.V. · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützenverein "Am Sandbach" Schandelah 1963 b) Schandelah | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer, der Schriftführer und der Schießsportleiter. Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, von den übrigen vier Vorstandsmitgliedern sind jeweils zwei gemeinschaftlich berechtigt, den Verein zu Vertreten. Zum Gesamtvorstand gehört noch der nicht zur Vertretung berechtigte 2. Sportwart. b) Schießsportleiter: Würfel, Peter, Kartograph, Cremlingen-Schandelah, *XX.XX.XXXX Erster Vorsitzender: Krause, Axel, kaufmännischer Angestellter, Cremlingen Kassierer: Hildebrandt, Christian, kaufmännischer Angestellter, Cremlingen Schriftführer: Schumann, Detelv, Schandelah, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Höhle, Markus, Cremlingen/Schandelah, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 05.01.1968 zuletzt geändert am 03.07.1999 | a) 16.10.2006 Meißner b) Satzung Blatt 125 - 135 der Akten Tag der ersten Eintragung: 01.04.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2006. |
| 2 | a) Schützenverein Schandelah "Am Sandbach" von 1963 e.V. | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und der 1.Schießsportleiter. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, von den übrigen vier Vorstandsmitgliedern sind jeweils zwei gemeinschaftlich berechtigt, den Verein zu vertreten. b) Nicht mehr Kassierer: Hildebrandt, Christian, kaufmännischer Angestellter, Cremlingen Geändert, nun Kassenwart: Schumann, Detelv, Schandelah, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Müller, Frank, Cremlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schießsportleiter: Würfel, Peter, Kartograph, Cremlingen-Schandelah, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Schießsportleiter: Jürgens, Mirko, Cremlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Höhle, Markus, Cremlingen/Schandelah, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Zimmermann, Peter, Cremlingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2011 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 1 (Name) und § 12 (Vorstand) beschlossen. | a) 08.03.2012 Senftleben b) Neufassung Satzung Blatt 169ff der Akten |
| 3 | b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: Krause, Axel, kaufmännischer Angestellter, Cremlingen Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Zimmermann, Peter, Cremlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Trepte, Uwe, Cremlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Kallmeyer, Dirk, Cremlingen, *XX.XX.XXXX | a) 06.02.2015 Senftleben b) Fall 3 | ||
| 4 | a) Dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB gehören mindestens 3 und maximal 5 Mitglieder an; und zwar mindestens der Vorsitzende, der Kassenwart und der Schießsportleiter sowie zusätzlich der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, von den weiteren Vorstandmitgliedern sind jeweils zwei gemeinschaftlich berechtigt, den Verein zu vertreten. b) Nicht mehr 1. Schießsportleiter: Jürgens, Mirko, Cremlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Müller, Frank, Cremlingen, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorsitzender: Kallmeyer, Dirk, Cremlingen, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Trepte, Uwe, Cremlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schießsportleiter: Walschek, Henning, Cremlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Heppner, Maren, Cremlingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2017 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 12 (Vorstand) beschlossen. | a) 07.07.2017 Dunkel-Waldschläger b) Fall 4 Neufassung der Satzung Blatt 15 ff Band II der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.