Handelsregister · VR 100329
Chronologischer Auszug
Schützenverein Rheiner Straße · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützenverein Rheiner Straße b) Lingen/Ems | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen vertritt den Verein allein. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. b) Erster Vorsitzender: Kleinebrinker, Bernd, Lingen/Ems, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Schmit, Carlo, Lingen/Ems, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 19.01.1991 | a) 01.08.2006 Burzinski b) Tag der ersten Eintragung: 27.03.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 561 Amtsgericht Lingen (Ems) getreten. Freigegeben am 01.08.2006. |
| 2 | a) Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese den Verein gemeinsam. b) Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Schmit, Carlo, Lingen/Ems, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Erster Vorsitzender: Kleinebrinker, Bernd, Lingen/Ems, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 1. Vorsitzender: Reich, Ludger, Lingen (Ems), *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 2. Vorsitzender: Katzorreck, Norbert, Lingen (Ems), *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Temmen, Leni, Steinfurt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 08.11.2023 Duram |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.