Handelsregister · VR 540

Registerinformationen

Schützenverein Pollhagen e.V. · Amtsgericht Stadthagen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schützenverein Pollhagen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Pollhagen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 540
Gericht
Amtsgericht Stadthagen
Letzte Eintragung
15.04.2020
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Veit Thiel

Pollhagen

Vorstand

Jürgen Zimmer

Pollhagen

Vorstand

Thomas Möhle

Pollhagen

Vorstand

Roy Spangler

Pollhagen

Vorstand

Marcel Burgemann

Pollhagen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste Vorsitzende, der stellvertr. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassierer und der Schießwart.
  • Änderungsbeschluss Blatt 33 der Registerakten. Tag der ersten Eintragung: 02.04.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.08.2005.
  • Satzung Blatt 107 ff. der Akten
  • Beschluss Blatt 103 ff. der Akten
  • Satzung Blatt 185 - 188 der Akten
  • Satzung Blatt 213 - 215 der Akten
  • Satzung Blatt 236 - 238 der Akten
  • Beschluss Blatt 231/232 der Akten

Satzung

  • Satzung vom 04.10.1978 zuletzt geändert am 02.03.1985
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.02.2006 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Auflösung des Vereins) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins) und § 3 (Eintragung in das Vereinsregister) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Daten und Datenschutz) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.