Handelsregister · VR 40626 früher Amtsgericht Moers

Chronologischer Auszug

Schützenverein Neukirchen 06 · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Neukirchen 06

b)
Neukirchen-Vluyn
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der
Schatzmeister und der Oberschützenmeister; je zwei
dieser Vorstandsmitglieder, darunter stets der
Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Wenz, Peter, Vermessungsgehilfe, Neukirchen-Vluyn
Schriftführer:
Nitschke, Wolfgang, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX
Oberschützenmeister:
Nitschke, Marco, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Meyer, Markus, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Marx, Fritz, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.02.1964
a)
02.03.2010
Linders

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.09.1964
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes 626 Amtsgericht
Moers getreten.
2b)
1. Vorsitzender:
Wenz, Peter, Moers, *XX.XX.XXXX
a)
03.09.2012
Kalläne

b)
Geburtsdatum und Wohnort des
1. Vorsitzenden von Amts wegen
ergänzt bzw. berichtigt
3a)
Satzung vom 16.02.1964 mit Änderung vom 26.01.1974
a)
24.08.2016
Geurtz

b)
Lfd. Nr. 1 Spalte 4 a) auf Grund
eines Erfassungsfehlers von
Amts wegen berichtigt
4a)
Die Generalversammlung vom 23.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Versammlung) beschlossen.
a)
24.03.2017
Geurtz

b)
Satzung Blatt 216-220 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.