Handelsregister · VR 20150

Chronologischer Auszug

Schützenverein Lindenblüte Wollomoos e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Lindenblüte Wollomoos e.V.

b)
Wollomoos
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsvollmacht der Schützenmeister wird insofern
eingeschränkt, dass für Verträge bzw. Anschaffungen,
die den Wert von 2.000,- DM übersteigen, die
Zustimmung der Mitglieder erforderlich ist.

b)
1.Schützenmeister:
Kerle, Anton, Altomünster-Wollomoos, *XX.XX.XXXX
2.Schützenmeister:
Kranzberger, Josef, Altomünster-Wollomoos,
*XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 09.02.1979
a)
17.11.2005
Großert

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.02.1979.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
1.Schützenmeister:
Kerle, Anton, Altomünster-Wollomoos, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2.Schützenmeister:
Kranzberger, Josef, Altomünster-Wollomoos,
*XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schützenmeister:
Loschko, Julia, Aichach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schützenmeister:
Steinhardt, Tobias, Hollenbach, *XX.XX.XXXX
a)
09.01.2015
Dorfmeister
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsvollmacht der Schützenmeister wird insofern
eingeschränkt, dass für Verträge bzw. Anschaffungen,
die den Wert von 2.500,- EUR übersteigen, die
Zustimmung der Mitglieder erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2015 hat die Änderung des § 13 (Schützenmeister)
der Satzung beschlossen.
a)
25.08.2016
Dorfmeister

b)
Protokoll Bl. 5 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.