Handelsregister · VR 210167
Chronologischer Auszug
Schützenverein Lichtenau 1929 e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützenverein Lichtenau 1929 e.V. b) Lichtenau | a) Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Beide sind alleine vertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: Jesensky, Simon Hannes, Lichtenau, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 31.05.1961 mit Änderung vom 17.01.1980. | a) 10.11.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 27.09.1961 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem bis zu höchstens vier Vorsitzende. Sind 1 bis 2 Vorsitzende bestellt, so vertreten diese jeweils einzeln. Sind drei oder vier Vorsitzende bestellt, so vertreten die Vorsitzenden jeweils zu zweit. b) Vertretungsbefugnis geändert bei Vorsitzender: Jesensky, Simon Hannes, Lichtenau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Kistner, Tobias Manuel, Lichtenau, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.09.2016 hat die Neufassung der Satzung und am 17.03.2017 die Änderung der neugefassten Satzung in § 15 (Vorstand gem. § 26 BGB) beschlossen. | a) 26.10.2017 Walter b) Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 29-36 aktuelle Satzung (nach Änderung vom 17.03.2017): Sonderband 1 Blatt 49-56 | |
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Jesensky, Simon Hannes, Lichtenau, *XX.XX.XXXX | a) 28.03.2023 Fries |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.