Handelsregister · VR 110009

Registerinformationen

Schützenverein Kloster-Oesede von 1660 e.V. · Amtsgericht Osnabrück

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schützenverein Kloster-Oesede von 1660 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Kloster Oesede

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 110009
Gericht
Amtsgericht Osnabrück
Letzte Eintragung
11.05.2023
Abrufstand
26.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Petra Maria Fuest

Georgsmarienhütte

Vorstand

Doris Riediger

Georgsmarienhütte

Vorstand

Hubertus Fuest

Georgsmarienhütte

Vorstand

Marc Haßlöwer

Georgsmarienhütte

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident, der Schriftführer und der Schatzmeister.
  • Tag der ersten Eintragung: 11.01.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 6 VR 213 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 10.08.2006.
  • Satzung Bl. 58 ff. Bd. II d.A., Änderungsbeschl. Bl. 45 u. 55 Bd. II d.A.
  • Satzung Blatt 197-203 der Akten
  • Satzung Blatt 215-217 der Akten

Satzung

  • Satzung vom 01.11.1958 zuletzt geändert am 03.03.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 23 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Zweck), § 14 (Frist, Einberufung, Leitung), § 15 (Aufgaben), § 19 (Ablauf des Adlerschießens), § 20 (Schützenkönig) und § 22 (Sterbegeld) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Mitgliederversammlung) und unter Anpassung der Nummerierung den Wegfall des § 22 (Sterbegeld) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.