Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Beide Vorstandsmitglieder sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt. Grundstücksgeschäfte sowie Ausgaben über 1.000,00 DEM bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand wird jeweils für zwei Jahre gewählt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Just
Goslar
Vorstand
Kay Koch
Goslar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.03.1971 zuletzt geändert am 22.01.1982
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.08.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2006.
Fall 2
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.