Handelsregister · VR 5267

Chronologischer Auszug

Schützenverein Hubertus Prieros e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Hubertus e.V.

b)
Prieros
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei
Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden
Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Rengert, Horst, *XX.XX.XXXX, Prieros

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Roth, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Prieros

Kassenwart:

3.
Schulz, Marina, *XX.XX.XXXX, Prieros
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 19.03.1992
zuletzt geändert durch Beschluss vom 13.01.2001
a)
09.11.2006
Kiewald
b)
Tag der ersten Eintragung:
02.02.1993

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Königs
Wusterhausen,
VR 368 getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Roth, Jürgen

Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Schmidt, Jens-Karsten, *XX.XX.XXXX, Heidesee OT Gräbendorf

Änderung zu Nr. 1:
Vorsitzender:
Rengert, Horst, *XX.XX.XXXX, Heidesee OT Prieros
a)
07.05.2009
Meyerhoff
3b)
Die Eintragung betreffend den Sitz aufgrund Gemeindegebietsreform ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Heidesee
b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Rengert, Horst

Änderung zu Nr. 4:
nunmehr:
1. Vorsitzender:
Schmidt, Jens-Karsten, *XX.XX.XXXX, Heidesee OT Gräbendorf

Stellvertretender Vorsitzender:
5.
Streck, Henry, *XX.XX.XXXX, Heidesee

Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Wohnort aufgrund Gemeindegebietsreform aktualisiert:
Kassenwart:
Schulz, Marina, *XX.XX.XXXX, Heidesee
a)
24.08.2012
Jaap
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei
Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden
Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
nach Satzungsänderung Bezeichnung des Amtes nunmehr:
Schatzmeister:

Schulz, Marina, *XX.XX.XXXX, Heidesee
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.1999 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) und
§ 13 (Kassenprüfer beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 06.07.2012 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
§ 11 a (Ehrenvorsitz) wurde neu eingefügt.
a)
10.12.2012
Jaap
b)
Satzung Bl.
148-151
5a)
30.01.2013
Bräuer
b)
Aufgrund des
Gesetzes zur
Neuordnung von
Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken
und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist
die Zuständigkeit
auf das Amtsgericht Cottbus
übergegangen.
Vormals Amtsgericht Potsdam,
VR 4136 P. Hier
von Amts wegen unter neuer
Registernummer
eingetragen.
6a)
Schützenverein Hubertus Prieros e.V.
a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Die Eintragung zu Nr. 4 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Vorsitzender:

Schmidt, Jens-Karsten, *XX.XX.XXXX, Heidesee OT Gräbendorf
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.02.2020 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), 4 (Mitgliedschaft) und 5 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
18.06.2020
Barig

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.