Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende vertritt in Gemeinschaft mit dem Schriftführer oder dem Kassenwart.
Tag der ersten Eintragung: 19.05.1961 Satzung Blatt 81-83 d.A. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.09.2006.
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
Satzung Blatt 250-252 der Akten
Satzung
Satzung vom 20.01.1961 zuletzt geändert am 18.01.1991
Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2000 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck), § 2 (Gemeinnützigkeit) und § 13 (Anfallberechtigung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.