Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende (Präsident), der 2. Vorsitzende (Vizepräsident), der 1. Kassierer (Schatzmeister), der 1. Schriftführer und der 1. Sportleiter. Jeweils zwei von ihnen, und zwar der Präsident oder sein Vertreter und ein weiteres Mitglied des Vorstands, vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Satzung Blatt 67 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 15.03.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 278 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 11.08.2006.
Satzung Blatt 201 - 206 der Akten
Satzung
Satzung vom 16.01.1966 zuletzt geändert am 20.02.1999
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Migliedschaft) und § 11 (Adlerschießen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck), § 2 (Mitglieder) und § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.