Handelsregister · VR 49300

Chronologischer Auszug

Schützenverein Hohenkirchen e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Hohenkirchen e.V.

b)
Hohenkirchen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende
im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Puhl, Werner, Pölzig, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Bartzok, Reinhard, Hohenmölsen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.04.1993
a)
01.06.2007
Poetzsch

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.06.1994.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Zeitz, VR 300) getreten.
Satzung Bl. 16-25
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2013 hat die Änderung des § 12 ( Auflösung) der
Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
a)
03.12.2013
Köhn
3b)
Bestellt:
1. Vorsitzender:
Mückschel, Jens, Schnaudertal OT Hohenkirchen,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Bartzok, Reinhard, Hohenmölsen, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Puhl, Werner, Pölzig, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2014
Köhn
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Funktionsbezeichnung v.A.w. gelöscht, nun:
Vorstand:
Mückschel, Jens, Schnaudertal OT Hohenkirchen,
*XX.XX.XXXX
Funktionsbezeichnung v.A.w. gelöscht, nun:
Vorstand:
Puhl, Werner, Pölzig, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2014 hat die Änderung des § 9 (Vorstand) der
Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
a)
13.02.2015
Köhn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.