Handelsregister · VR 40053

Chronologischer Auszug

Schützenverein Heinrichsbürg Holzheim e.V · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Heinrichsbürg Holzheim e.V

b)
Neumarkt/OPf., Ortsteil Holzheim
a)
Jeder Schützenmeister ist allein vertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Schützenmeisters ist mit
Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs.
2 S. 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung
und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke
(und grundstücksgleiche Rechte), zum Abschluß oder zur
Kündigung eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrages,
zu baulichen Veränderungen des Vereinsheims, sowie
außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als DM
1.000,00 die Zustimmung des Gesamtausschusses
bzw./und der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Schützenmeister:
Diepold, Johann, Polizeibeamter, Neumarkt. i. d. OPf
2. Schützenmeister:
Weixelbaum, Willy, Neumarkt i.d.Opf, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 24.04.1965 zuletzt geändert am 06.01.1989
a)
11.01.2006
Schertl

b)
Tag der ersten Eintragung:
24.06.1965.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 62-77, 78-83 SB;
2b)
Ausgeschieden:
1. Schützenmeister:
Diepold, Johann, Polizeibeamter, Neumarkt. i. d. OPf
Geändert, nun:
1. Schützenmeister:
Weixelbaum, Willy, Neumarkt i.d.Opf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Schützenmeister:
Kuß, Wolfgang, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Schützenmeister.
a)
10.02.2009
Sedler

b)
Protokoll Bl. 2 ff.SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.