Handelsregister · VR 180099
Chronologischer Auszug
Schützenverein "Grüne Gilde zu Hagen-Grinden" · Amtsgericht Walsrode
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützenverein "Grüne Gilde zu Hagen-Grinden" b) Hagen | a) Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein nach innen und außen. Der Vorstand hat das Recht, über Ausgaben bis zu 1.000,00 DEM selbständig zu beschließen. Bezüglich weitergehender Ausgaben hat er die vorherige Genehmigung durch die Generalversammlung einzuholen. b) 1. Vorsitzender: Stührmann, Helmut, Langwedel 2. Vorsitzender: Gerken, Rolf, Langwedel | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.06.1924 zuletzt geändert am 06.02.1987 | a) 20.09.2006 Neumann b) Satzung Bl. 87-93 und Änderungsbeschluss Bl. 83-86 d. A. Tag der ersten Eintragung: 23.09.1924 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Gerken, Rolf, Langwedel 2. Vorsitzender: von Gierke, Malte, Langwedel, *XX.XX.XXXX Geburtsdatum ergänzt: 1. Vorsitzender: Stührmann, Helmut, Langwedel, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.01.2004 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Verfahren über den Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Beiträge) und § 10 (Ausschluss wegen Beitragsrückstände) beschlossen. | a) 05.01.2007 Janowicz | |
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: von Gierke, Malte, Langwedel, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Schritt, Michael, Langwedel, *XX.XX.XXXX | a) 29.09.2023 Janowicz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.