Handelsregister · VR 10081

Chronologischer Auszug

Schützenverein Freischütz Ebersdorf 1926 eingetragener Verein · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Freischütz Ebersdorf 1926 eingetragener Verein

b)
Ebersdorf, Stadt Ludwigsstadt
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu
Willenserklärungen, die den Verein in Höhe von 0 bis
1.000,00 DM belasten, ist der 1. Schützenmeister und der
Schatzmeister, von 1.001,00 DM bis 5.000,00 DM der
Ausschuss und von über 5.000,00 DM die
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Schützenmeister:
Semleit, Hilmar, Werkzeugmachermeister, Ludwigsstadt-
Ebersdorf
2. Schützenmeister:
Feuerpfeil, Uwe, Ludwigsstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 05.07.1963 zuletzt geändert am 09.01.1994

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Schützenmeister.
a)
23.01.2006
Gruenbauer

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.11.1964.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 4-8 SB;
2b)
Ausgeschieden:
1. Schützenmeister:
Semleit, Hilmar, Werkzeugmachermeister, Ludwigsstadt-
Ebersdorf

Neuwahl vom 07.01.2007.
Gewählt:
1. Schützenmeister:
Machold, Carlo, Ludwigsstadt-Ebersdorf, *XX.XX.XXXX
a)
12.02.2007
Forkel
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zu Willenserklärungen, die den Verein in Höhe von 0 bis
500,00 Euro belasten, ist der 1. Schützenmeister und der
Schatzmeister, von 501,00 Euro bis 2.500,00 Euro der
Ausschuss und von über 2.500,00 Euro die
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.01.2010 hat die Änderung der §§ 4 (Aufnahme von
Mitgliedern), 7 (Beiträge der Mitglieder) und 9 (Organe des Vereins, Vereinsleitung) der
Satzung beschlossen.
a)
02.09.2010
Forkel

b)
Satzung gem.§ 71 BGB: Bl.118
ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.