Handelsregister · VR 70505 früher Amtsgericht Soest

Registerinformationen

Schützenverein Enkesen - Paradiese von 1824 e.V. · Amtsgericht Arnsberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schützenverein Enkesen - Paradiese von 1824 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Soest

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 70505 früher Amtsgericht Soest
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Letzte Eintragung
02.06.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Richard Balks

Soest

Vorstand

Henning Mohrs

Soest

Vorstand

Marco Peters

Welver

Vorstand

Markus Kaymer

Soest

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 25.10.1974 zuletzt geändert am 23.01.1983
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.02.2016 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis sowie der Zusammensetzung des Vorstandes beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung), §12 (Vorstand, Amtszeit), § 13 (Aufgaben des Vorstandes) und § 15 (Eintragung des Vereins) und mit ihr die Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes und der Funktionsbezeichnungen beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Abstimmungen und Wahlen), § 14 (Auflösung des Vereins) und § 15 (Eintragung des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.03.1975 Tag der letzten Eintragung: 27.03.2009 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 505 Amtsgericht Soest getreten. Freigegeben am 05.10.2009.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.