Handelsregister · VR 50110 früher Amtsgericht Blomberg

Chronologischer Auszug

Schützenverein Elbrinxen e.V. von 1792 · Amtsgericht Lemgo

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Elbrinxen e.V. von 1792 x

b)
Elbrinxen
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Köster, Paul, Lügde, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 22.01.1955 zuletzt geändert am 06.01.2001
a)
21.04.2009
Mertens

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.08.1969

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Blomberg VR 110) getreten.
Freigegeben am 21.04.2009.
2a)
Schützenverein Elbrinxen e.V. von 1792
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden vertreten

b)
Vorsitzender:
Köster, Paul, Lügde, *XX.XX.XXXX
a)
Satzung vom 22.01.1955 zuletzt geändert am 06.01.1990
a)
21.10.2009
Rühl

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.12.1955

Eintragung zu lfd. Nr. 1 wegen
offensichtlicher Unrichtigkeit von
Amts wegen berichtigt.
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Köster, Paul, Lügde, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hagemeyer, Maik, Lügde, *XX.XX.XXXX
a)
21.06.2019
Meier
4b)
Lügde-Elbrinxen
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem 1. Kassierer. Jedes
Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
Bestellt als
Vorstand:
Rinsche, Bernd, Lügde, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2020 hat die vollständige Neufassung der Satzung
und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
03.08.2020
Meier
b)
Satzung Bl. 172-176 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.