Handelsregister · VR 40522 früher Amtsgericht Lippstadt
Chronologischer Auszug
Schützenverein Eikeloh · Amtsgericht Paderborn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützenverein Eikeloh b) Erwitte | a) Der Verein wird durch den Vorstand vertreten. b) Vorstand: Arens, Heinz, Landwirt, Erwitte Vorstand: Schulte, Bernhard, kfm. Angestellter, Erwitte | a) eingetragener Verein Satzung vom 05.03.1983 | a) 28.05.2009 Lutze b) Tag der ersten Eintragung: 01.09.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 522 Amtsgericht Lippstadt getreten. Freigegeben am 28.05.2009. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Schulte, Bernhard, kfm. Angestellter, Erwitte Nicht mehr Vorstand: Arens, Heinz, Landwirt, Erwitte Bisher nicht eingetragen und nunmehr: Nicht mehr Vorstand: Ferdinand, Manfred, Erwitte, *XX.XX.XXXX Bisher nicht eingetragen und nunmehr: Nicht mehr Vorstand: Klute, Franz, Erwitte, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bomholt, Mike, Erwitte, *XX.XX.XXXX Bisher nicht eingetragen und nunmehr: Nicht mehr Vorstand: Busch, Franz, Erwitte, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Arens, Heinz-Wilhelm, Erwitte, *XX.XX.XXXX | a) 01.03.2010 Papenkordt | ||
| 3 | a) Ergänzt: Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schriftführer/Rendanten. Beide vertreten gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.03.1996 und 06.03.2010 hat die vollständigen Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 01.07.2010 Papenkordt b) Satzung Blatt 75 ff des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.