Handelsregister · VR 459

Chronologischer Auszug

Schützenverein Edesheim 1962 e.V. · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Edesheim (SVE) e.V.

b)
Edesheim
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzender (OSM):
Wadlinger, Karl, Edesheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender (SM):
Borchers, Klaus, Kleinfischlingen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.01.1969 zuletzt geändert am 15.01.1978
a)
03.07.2006
Bantz

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.04.1969
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.07.2006.
Satzung Bl. 24-28 d.A.
Beschluss Bl. 55 d.A.
2a)
Name geändert, nun:
Schützenverein Edesheim 1962 e.V.
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der
Oberschützenmeister. Er vertritt allein.

b)
Aufgrund Satzungsänderung nicht mehr
vertretungsberechtigt:
2. Vorsitzender (SM):
Borchers, Klaus, Kleinfischlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Inbesondere wurden die §§ 1 (Name und Sitz des Vereins), 2 (Zweck des Vereins) und 9
neu (Organe des Vereins) und mit ihnen der Name des Vereins und die Vertretungsregelung
geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 u. 3
(Name und Sitz des Vereins), § 2 Abs. 2 (Zweck des Vereins u. Gemeinnützigkeit), § 3 Abs.
1 u. 4 (Zur Erreichung der in § 2 festgelegten Zielen wird ausdrücklich bestimmt), § 18 Abs.
2, 4 u. 5 (Auflösung) beschlossen.
a)
24.04.2015
Schnabel

b)
Fall 2
Beschluss Bl. 151, 120 - 121
Satzung Bl. 122 - 127

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.