Handelsregister · VR 440086

Chronologischer Auszug

Schützenverein Edelweiß Tumlingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Edelweiß Tumlingen e.V.

b)
Waldachtal
a)
Der Vorstand i. S. des § 26 BGB besteht aus dem
Oberschützenmeister und dem 1. Schützenmeister.
Beide sind alleinvertretungsberechtigt. Für das
Innenverhältnis wird bestimmt, daß der 2. Vorsitzende
nur im Verhinderungsfall des 1. Vorsitzenden
vertretungsberechtigt ist.

b)
Oberschützenmeister/1. Vorsitzender:
Jungkurth, Johann-Christoph Detlev, Dornstetten,
*XX.XX.XXXX
Schützenmeister/2. Vorsitzender:
Fischer, Eugen, Waldachtal-Hörschweiler, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 31.01.1959 zuletzt geändert am 28.04.2007
a)
08.04.2015
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
07.04.1959
Satzung:
Sonderband
Blatt 163/173
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz), § 2 (Zweck) und § 18 (Auflösung) beschlossen.
a)
16.04.2015
Schröter

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 226
3b)
Bestellt als
Schützenmeister/2. Vorsitzender:
Ottusch, Peter, Waldachtal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schützenmeister/2. Vorsitzender:
Fischer, Eugen, Waldachtal, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2021
Eichelberger
4b)
Bestellt als
Oberschützenmeister/ 1. Vorsitzender:
Fischer, Uwe, Waldachtal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Oberschützenmeister/1. Vorsitzender:
Jungkurth, Johann-Christoph Detlev, Dornstetten,
*XX.XX.XXXX
a)
05.03.2024
Eichelberger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.