Handelsregister · VR 21089

Chronologischer Auszug

Schützenverein " Edelweiß " e.V. Thallichtenberg · Amtsgericht Kaiserslautern

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein " Edelweiß " e.V. Thallichtenberg

b)
Thallichtenberg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Schmeißer, Karl-Heinz, Brauer und Mälzer, Körborn
2.Vorsitzender:
Müller, Helmut, Ingenieur, Thallichtenberg
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 03.03.1957 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 27.02.1982 geändert.

b)
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei seiner
Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
a)
24.04.2006
Käfer

b)
Tag der ersten Eintragung:
07.11.1960
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1089 Kus
getreten.
Freigegeben am 24.04.2006.
2b)
Nach Ergänzung Geburtsdatum nunmehr
1. Vorsitzender:
Schmeißer, Karl-Heinz, Körborn, *XX.XX.XXXX
Als nicht eingetragen ausgeschieden
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Wahl, Robert, Baumholder, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Köbrich, Gerd, Thallichtenberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2.Vorsitzender:
Müller, Helmut, Ingenieur, Thallichtenberg
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.1989 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gemeinnützigkeit), § 3 (Finanzen), § 28 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
03.09.2014
Brell

b)
Fall 3
Bl. 101-115
Satzung Bl. 104-108
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 28
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
01.08.2017
Brell

b)
Fall 5
Bl. 133-151;
Satzung Bl. 140-144

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.