Handelsregister · VR 310539
Chronologischer Auszug
Schützenverein Dankmarshausen 1995 e. V. · Amtsgericht Eisenach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützenverein Dankmarshausen 1995 e. V. b) Dankmarshausen | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum An- und Verkauf von Immobilien ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Präsident: Mötzing, Norbert, Dankmarshausen, *XX.XX.XXXX Vizepräsident: Kronfeld, Günter, Dankmarshausen, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Thrän, Frank, Dankmarshausen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 19.07.1995 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 18.03.2011. | a) 28.02.2014 Lukatsch b) Tag der ersten Eintragung: 23.01.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 82 - 89 SB; Beschluss Bl. 76 - 80 SB; |
| 2 | b) Bestellt: Schatzmeister: Heinz, Andreas, Dankmarshausen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Schatzmeister: Thrän, Frank, Dankmarshausen, *XX.XX.XXXX | a) 09.04.2018 Dietzel | ||
| 3 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum An- und Verkauf von Immobilien ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.12.2017 hat die Änderung des § 2 (Zweck) der Satzung beschlossen. | a) 24.09.2018 Dietzel b) Satzung Bl. 127 - 134 SB; Protokoll Bl. 111 - 113 SB; Die allgemeine Vertretungsregelung musste aufgrund eines Fehlers in der EDV noch einmal eingetragen werden. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.