Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Zum Erwerb oder Veräußerung, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme von Krediten von mehr als 2.000. EURO bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jens-Holger Pütz
Bergneustadt
Vorstand
Maik Bonner
Bergneustadt
Vorstand
Mario Bösinghaus
Bergneustadt
Vorstand
Sascha Bonness
Bergneustadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.03./16.04.1906, zuletzt geändert am 02.02.2006
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand als Organ des Vereins) und § 19 (Auflösung des Vereins, Liquidation) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9.1 (Mitglieder des Gesamtvorstandes) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.07.1906 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 332 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 20.10.2009. aktuelle Satzung Bl. 272 - 276 Hb.
Beschluss Bl. 10 - 12 d. Sdb. Wortlaut der Satzung Bl. 16 - 22 d. Sdb.
Beschluss Blatt 26-28, Wortlaut der Satzung Bl. 29-34 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.