Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende.
Der Vorstand bedarf zum An- und Verkauf, zu Verpfändung oder Verpachtung von Immobilarvermögen des Vereins und zur Aufnahme von Hypotheken und Darlehen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Bei Beschlussfassung des Vorstandes entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des 1. Vorsitzenden.
Satzung Blatt 81 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 22.01.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.10.2006.
Fall 2
Satzung Blatt 130 ff der Akten
Satzung
Satzung vom 26.06.1950
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz des Vereins) und § 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.