Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.01.2006.
Satzung Blatt 231 der Akten
Satzung Band II Blatt 115 ff. der Akten
Fall 4
Satzung Band II Blatt 146 ff. der Akten.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Satzung
Satzung vom 22.06.1921 zuletzt geändert am 07.08.1988
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Sitz, Registerstelle), 4 (Aufnahme von Mitgliedern), 7 (Ehrenmitglieder), 8 (Organe des Vereins), 14 (Beiträge), 15 (Schützenfest) und 18 (Auflösung, Anfallberechtigter), sowie die Streichung von § 15a (Königsgeld) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit) und § 18 (Auflösung, Anfallberechtigter) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Wahl des Vorstands) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.