Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1500,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Bauer
Abensberg-Sandharlanden
Vorstand
Johann Loidl
Abensberg-Sandharlanden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.01.1982
Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck des Vereins), 3 (Vereinstätigkeit), 4 (Eintragung in das Vereinsregister), 9 (Mitgliedsbeitrag), 12 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes) und 18 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2020 hat die Änderung des § 5 (Eintritt der Mitglieder) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.04.1982. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5/9 SB;