Handelsregister · VR 15322

Chronologischer Auszug

Schützenverein Antrup e.V. · Amtsgericht Steinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Antrup

b)
Lengerich
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Entscheidungen des Vorstandes werden durch
Mehrheitsbeschluss gefasst. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
Übersteigen die Kosten für eine vom Vorstand
beabsichtigte Maßnahme den Betrag von 500,00 DM, so
bedarf es der Zustimmung der Jahreshauptversammlung
oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Prigge, Friedrich, Lengerich
1. Schriftführer:
Lagemann, Dieter, Lengerich
Kassenwart:
Groppe, Carsten, Lengerich, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 31.03.1973 zuletzt geändert am 12.01.1990
a)
11.11.2009
Petermann

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.06.1974

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Tecklenburg VR 322 getreten.
Freigegeben am 11.11.2009.
2a)
Schützenverein Antrup e.V.
a)
Übersteigen die Kosten für eine vom Vorstand
beabsichtigte Maßnahme den Betrag von 500,00 DM, so
bedarf es der Zustimmung der Jahreshauptversammlung
oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Prigge, Friedrich, Lengerich
Nicht mehr
1. Schriftführer:
Lagemann, Dieter, Lengerich
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hinrichsmeyer, Frank, Lengerich, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Schriftführer:
Stieneker, Andreas, Lengerich, *XX.XX.XXXX
a)
13.03.2015
Brinkmann

b)
Entsprechend § 319 ZPO von
Amts wegen berichtigend
eingetragen bzgl. der
allgemeinen Vertretungsregelung
und des "e.V."-Zusatzes im
Vereinsnamen.
3a)
Übersteigen die Kosten für eine vom geschäftsführenden
Vorstand beabsichtigte Maßnahme den Betrag von
1.000,00 EUR, so bedarf es der Zustimmung des
Gesamtvorstandes.
Für Maßnahmen, die den Betrag von 5.000,00 EUR
überschreiten, ist die Genehmigung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Nach Berichtigung der Funktionsbezeichnung jetzt:
Vorsitzender:
Hinrichsmeyer, Frank, Lengerich, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung des Nachnamens (Bisher: Stieneker)
und Berichtigung der Funktionsbezeichnung jetzt:
Schriftführer:
Prigge, Andreas, Lengerich, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung der Funktionsbezeichnung:
Kassierer:
Groppe, Carsten, Lengerich, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.05.2017
Winkelmann
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Mitgliederversammlungen) beschlossen.
a)
26.02.2018
Brinkmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.