Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der 1. Schützenmeister kann bei Ausgaben bis 500 EUR allein entscheiden. Bei höheren Ausgaben ist ein Beschluss des Schützenmeisteramtes erforderlich. Zum An- und Verkauf sowie zur Belastung von Grundstücken ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Paul Kümpflein
Muhr am See
Vorstand
Siegfried Semsch
Muhr am See
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.06.1969 zuletzt geändert am 11.02.2005
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2024 hat die Änderung des § 2 (Vereinszweck), §11 (Das Schützenmeisteramt), §12 (Der Vereinsausschuss) und § 13 (Die Mitgliederversammlung) sowie die Ergänzung um § 15 (Sparte Dart), § 17 (Datenschutz) und § 18 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.12.1976. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 118-122 SB;
Satzung Bl. 174 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.