Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht dem Oberst, dem Hauptmann, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die beiden Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 14.04.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.12.2004.
Satzung Blatt 79 ff des Sonderbandes
Satzung Blatt 99 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 147 ff. des Sonderbandes
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 15.11.1954, neu gefasst am 21.01.1989 und zuletzt geändert gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.01.2002.
Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2010 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 3 (Der Vorstand), § 4 (Aufgaben des Vorstandes), § 5 (Die Mitgliedschaft), § 6 (Pflichten und Rechte) sowie in § 8 (Sonstiges) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2024 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Der Vorstand) und in § 5 (Die Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.