Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende. Er ist alleinvertertungsberechtigt. Vertretungsbefugnis hat außerdem der 2. Vorsitzende gemeinschaftlich mit dem Organisationsleiter.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harald Dietz
Hirschberg
Vorstand
Klaus Richter
Mörlenbach
Vorstand
Oliver Richter
Hirschberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.04.1975 in Neufassung vom 06.03.1998.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Erlöschen der Mitgliedschaft) und § 7 (Beiträge der Mitglieder) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.04.2015.
Tag der ersten Eintragung: 30.04.1975
Satzung Vorband Amtsgericht Weinheim Blatt 135 ff
Satzung: Sonderband 1 Blatt 60-66
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.