Handelsregister · VR 3995

Chronologischer Auszug

Schützenverein 1964 Niedergrenzebach e.V. · Amtsgericht Marburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenverein Niedergrenzebach e.V.

b)
Schwalmstadt-Niedergrenzebach
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Riebeling, Marco, Schwalmstadt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Diehl, Udo, Schwalmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.12.1974 zuletzt geändert am 22.03.1985
a)
26.01.2006
Aul

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.09.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
neue Satzung Blatt 41 ff. d. A.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Diehl, Udo, Schwalmstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Hellwig, Frank, Schwalmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
24.08.2011
Mankowski

b)
Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Beschluss Blatt 2 ff Sonderband
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Hellwig, Frank, Schwalmstadt, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
2. Vorsitzender:
Berger, Wolfgang, Schwalmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
06.02.2015
Unzeitig

b)
Fall 4
4a)
Name von Amts wegen berichtigt:
Schützenverein 1964 Niedergrenzebach e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.01.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.05.2016
Unzeitig

b)
Fall 5

Satzung Blatt 19 - 26
Sonderband
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2
(Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins), 6 (Vereinsvorstand) sowie 11 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
a)
04.10.2023
Unzeitig

b)
Fall 7

Satzung Blatt 47 - 54
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.