Handelsregister · VR 102084 früher Amtsgericht Friedberg

Registerinformationen

Schützenverein 1963 Obbornhofen e.V. · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schützenverein 1963 Obbornhofen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hungen-Obbornhofen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 102084 früher Amtsgericht Friedberg
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
24.06.2025
Abrufstand
08.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Karl Ulrich Bommersheim

Hungen

Vorstand

Michael Lowin

Hungen

Vorstand

Kevin Dohrmann

Hungen

Vorstand

Dietmar Grimmer

Hungen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenverwalter.
  • Tag der ersten Eintragung: 17.11.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Anmeldung Blatt 92-103
  • Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2012 geändert durch das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16.09.2011; bisher Amtsgericht Friedberg, nunmehr Amtsgericht Gießen.
  • Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 8 ff. Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 18 ff. Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 23 ff. Sonderband II
  • Fall 9
  • Satzung Blatt 36 - 41 Sonderband II

Satzung

  • Satzung vom 08.08.1980 zuletzt geändert am 01.03.1996
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Vergütungen; neu eingefügt) und 18 (Verwendung des Vereinsvermögens) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Vergütungen / Gemeinnützigkeit), 12 (Hauptversammlung) und 18 (Verwendung des Vereinsvermögens) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.